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Community Plant Variety Office

CPVO
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Bescheinigung über die Erteilung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes

Das gemeinschaftliche Sortenamt bestätigt hiermit, dass durch seine gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz erlassene Entscheidung Nr. EU 27578 vom 25. Mai 2010 der Gemeinschaftliche Sortenschutz mit Wirkung vom Tag der vorgenannten Entscheidung erteilt worden ist an

Dr. Georgios Pandalis

mit Wohnsitz bzw. Geschäftssitz oder Niederlassung in

Füchtenweg 3
DE - 49219 Glandorf

Als Inhaber dieses Schutzrechts hinsichtlich der Sorte von Cistus x incanus L. mit der zugewiesenen Bezeichnung

Pandalis

für eine Dauer, die spätestens am 31. Dezember 2035 abläuft.

Der gemeinschaftliche Sortenschutz hat einheitliche Wirkung innerhalb des Gebiets der europäischen Gemeinschaft und darf hinsichtlich dieses Gebiets ausschließlich auf der genannten einheitlichen Rechtsgrundlage übertragen werden. Der Inhaber kann sein Schutzrecht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz ausüben und nutzen.

Die vorliegende Bestätigung berührt nicht die Verpflichtung des Inhabers, für jedes Jahr der Dauer des gemeinschaftlichen Sortenschutzes die fälligen Gebühren zu entrichten.

Präsident des
Gemeinschaftlichen Sortenamtes

Bart Kiewiet

→ Datenbank-Eintrag des Europäischen Sortenamtes zu Cistus incanus ssp. Pandalis.

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© Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH und Co. KG, 2012

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