Jetzt ist es klar – die Schweizer wollen die Komplementärmedizin (Naturmedizin): 67 Prozent der Wahlberechtigten haben bei einer Volksabstimmung am 17. Mai dafür gestimmt, dass die Komplementärmedizin in der Schweizer Verfassung verankert werden soll. Seither heißt es offiziell in der Bundesverfassung: „Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin“ (BV Art. 118 a „Schutz der Gesundheit“). Nur in drei Kantonen betrug die Zustimmung weniger als 60 Prozent, am höchsten fiel die Zustimmung in der Westschweiz aus.
Sowohl das nationale als auch die kantonalen Parlament(e) sind nun gefordert, die folgenden fünf Richtungen der Komplementärmedizin (Naturmedizin) in die Grundversicherung aufzunehmen: Phytotherapie, klassische Homöopathie, Neuraltherapie, Traditionelle Chinesische Medizin und Anthroposophische Medizin. Weitere Kernforderungen des Verfassungsartikels „Ja zur Komplementärmedizin“ betreffen berufsrechtliche Regelungen, die Integration der Komplementärmedizin in Lehre und Forschung sowie die Wahrung des bewährten Heilmittelschatzes. In der Schweiz sind seit 2005 alternative Therapien weitgehend aus der Kostenerstattung gekippt worden, weil sie als unwissenschaftlich aufgefasst wurden. Solange das entsprechende Gesetz nicht geändert wird, führt der Weg zur Kassenbezahlung auch weiterhin - wie bei der Schulmedizin – ausschließlich über den Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. In der Schweiz wird vermutet, daß - trotz der weltweit einmaligen Verankerung der Komplementärmedizin in der Verfassung -, weitere Volksabstimmungen nötig sein werden, wenn es um die Bezahlung geht. Kritiker des Abstimmungsergebnisses geben sich jedenfalls noch lange nicht geschlagen, berichten Schweizer Medien.
Befürworter alternativer Therapien sehen in dem Schweizer Abstimmungsergebnis eine Widerspiegelung der Situation in Deutschland. So haben in den vergangenen Jahren Umfragen, vor allem des Institutes für Demoskopie in Allensbach (IFD), wiederholt gezeigt, dass sich viele Patientinnen und Patienten eine ganzheitliche, alternative Medizin wünschen (zum Beispiel gaben 2002 73% der Befragten in Deutschland an, Naturheilmittel anzuwenden). Eine hohe Akzeptanz gerade bei zahlreichen Ärzten und Wissenschaftsvertretern zeigt sich auch daran, daß es in Deutschland noch nie so viele Lehrstühle für verschiedene Bereiche der Komplementärmedizin gegeben hat wie heute. Umgekehrt dürfen die deutschen Krankenkassen – wie in der Schweiz – die Kosten für diese Therapien nicht mehr erstatten, abgesehen von sehr wenigen Ausnahmen.
Doch die Akzeptanz der Bevölkerung scheint bei weitem nicht so hoch, wie Umfrageergebnisse gerne nahelegen: Das „Grüne Rezept“ (siehe Das Grüne Rezept - Rettung für Pflanzen-Heilmittel?), eine Möglichkeit für Ärzte, naturheilkundliche Alternativmedizin für Selbstzahler zu verordnen, wird praktisch nicht von Patienten nachgefragt. Obwohl der Großteil der komplementärmedizinischen Präparate verkehrsfähig sind und in allen Apotheken verkauft werden können (anders als vor Jahrzehnten in Schweden, wo diese Arzneimittel nicht nur aus der Kostenerstattung entfernt, sondern weitgehend verboten wurden).
Die ganzheitlichen, individuellen Konzepten der Alternativ- und Komplementärmedizin sind – aus Sicht der Urheimischen Medizin – oftmals nicht mit den Zielen der staatlich gesteuerten, schulmedizinisch geprägten Reparatur-Kassenmedizin in Deutschland vereinbar. Erstes Ziel des Gesundheitssystems einer freiheitlich-bürgerlichen Gesellschaft ist eben nicht die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Arbeitern und Angestellten oder die Steigerung der Arbeitskraft der Bevölkerung aus politisch-wirtschaftlichen Interessen. Sondern ein individuell und frei zu wählender Weg in Richtung eigener, ganz persönlicher Gesundheitsziele. Für die Befriedigung von Anspruchsdenken („Das hab’ ich aber doch bezahlt!“), kindliche Erwartungen („Dauergesund auf Kassenrezept“) oder irreale Träumereien („Recht auf Gesundheit“) ist die Urheimische Medizin nicht zu haben. Die Bewertung des Schweizer Abstimmungsergebnis ist deshalb zweigeteilt:
• Mit einem weinenden Auge, weil die in der Medizin auch notwendige Wissenschaftlichkeit bedroht sein könnte. Und weil die Volksbefragung – anstatt traditionell-europäische Heilweisen zu fördern – Therapieverfahren der chinesischen Medizin unterstützt, die bei Europäern nur begrenzt sinnvoll und wirksam sind (z. B. Akupunktur).
• Mit einem lachenden Auge, weil die Schweizer Verfassungsänderung einen Zugewinn an bürgerlicher Freiheit und Autonomie hinsichtlich der eigenen Gesundheit bedeutet.
Und letzteres täte uns in Deutschland auch gut – angesichts einer staatlichen Bevormundungs-Medizin, die die Bürger zu Opfern normierter Gesundheitsziele im Interesse von Machtpolitikern und Großindustriellen verdonnert.
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